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Auswirkungen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens auf ein noch nicht rechtskräftiges Versäumungsurteil

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Das (insolvenzbedingte) Begehren des Klägers auf Umstellung seines Leistungsbegehrens auf eine Feststellung ist eine Klageeinschränkung. In deren Umfang – das heißt im Umfang des Leistungsbegehrens – tritt der bereits vor Insolvenzeröffnung ergangene, aber noch nicht rechtskräftige Zahlungsbefehl ex lege außer Kraft. Damit bleibt allein die Feststellungswirkung hinsichtlich des Anspruchs aufrecht. Das Gericht hat dies aus Gründen der Rechtssicherheit in analoger Anwendung des § 483 Abs 3 ZPO mittels deklarativen Beschlusses festzustellen.

Gleiches gilt für den Fall eines klagestattgebenden Versäumungsurteils, das aufgrund Insolvenzeröffnung vor Ablauf der Berufungsfrist noch nicht rechtskräftig wurde und bei dem der Kläger gemeinsam mit dem Fortsetzungsantrag die Umstellung von Leistung auf Feststellung beantragt.

  • JBL 2022, 813
  • LG Linz, 11.06.2021, 45 Cg 36/20p
  • § 113 IO
  • OGH, 31.01.2022, 17 Ob 9/21d
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • OLG Linz, 26.07.2021, 2 R 95/21k
  • Zivilverfahrensrecht
  • § 159 ZPO
  • Arbeitsrecht

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