Auswirkungen verbotener Einlagenrückgewähr auf akzessorische Drittsicherheiten.
- Originalsprache: Deutsch
- OEBABand 64
- Rechtsprechung des OGH, 3904 Wörter
- Seiten 462 -466
- https://doi.org/10.47782/oeba201606046201
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§§ 449, 466, 879, 914, 1354, 1368 ABGB; § 52 AktG; § 14 EKEG; § 82 GmbHG; §§ 393, 411 ZPO. Solange im Verfahren zwischen Gläubiger und Hauptschuldner nicht als Hauptfrage urteilsmäßig entschieden wurde, dass die Hauptschuld nicht besteht, äußert diese Entscheidung keine Rechtskraftwirkung im Verhältnis zum Pfandbesteller. Das gilt unabhängig davon, ob im Vorverfahren die Klage gegen den persönlich haftenden Schuldner abgewiesen oder ob dem Begehren des persönlich haftenden Schuldners auf Rückabwicklung wegen Nichtigkeit stattgegeben wurde.
Der Pfandbesteller kann dem klagenden Gläubiger jedenfalls die absolute Nichtigkeit des gesicherten Rechtsgeschäfts, etwa wegen Verstoßes gegen § 82 GmbHG, entgegenhalten.
Bei der Beurteilung, ob gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr verstoßen wurde, ist nicht auf einzelne Sachverhaltsabschnitte abzustellen, sondern auf die gesamte Konstruktion.
- Bollenberger, Raimund
- Kellner, Markus
- OGH, 24.11.2015, 1 Ob 28/15x
- oeba-Slg 2016/2222
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