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Bollenberger, Raimund/​Kellner, Markus

Auszüge aus dem Anmeldeverzeichnis auch für Einzelrechtsnachfolger.

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§ 108 IO. Auch der Einzelrechtsnachfolger eines Insolvenzgläubigers kann einen Auszug aus dem Anmeldungsverzeichnis beantragen, wenn er den Forderungsübergang bescheinigt. Der Schuldner kann die Rechtszuständigkeit des Neugläubigers in der Folge dennoch bestreiten, insb in einem nachfolgenden Exekutionsverfahren.

  • Bollenberger, Raimund
  • Kellner, Markus
  • OGH, 28.06.2016, 8 Ob 18/16d
  • oeba-Slg 2016/2300

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