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Autonomie im Kindschaftsrecht

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
JURIDIKUMBand 2025
Inhalt:
thema: Kinder und Jugendliche – Junge Positionen im Recht
Umfang:
4901 Wörter, Seiten 65-76

10,00 €

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Autonomie kann als freies, gleichberechtigtes Agieren innerhalb einer Gruppe, Gesellschaft oder Familie beschrieben werden. Minderjährigen kommt allerdings nur eingeschränkte (rechtliche) Autonomie zu, weil sie von Eltern bzw Vertretungsberechtigten abhängig sind. Die Überwindung des Vorrangs der heteronormativen Ehe durch eine menschenrechtliche Beurteilung von Familie, die Gleichberechtigung von in und außerhalb einer Ehe geborenen Kinder, die Anerkennung neuer Familienkonstellationen sowie die Ausformulierung konkreter Kinderrechte sind Rechtsentwicklungen der jüngeren Vergangenheit und klarer Autonomiezuwachs. Sowohl verfassungs- als auch privatrechtliche Regelungen gehen davon aus, dass eine (elterliche) Vertretung den Schutz des Kindeswohls und die Berücksichtigung des Kindeswillens gewährleistet. Daher müssen Recht und Institutionen in autonome familiäre Beziehungen eingreifen, wenn dieser Schutz wegen widersprüchlicher Interessen, Vernachlässigung oder Gewalt nicht (mehr) geboten bzw die kindliche Entwicklung gefährdet wird.

  • Neuwirth, Karin
  • Kindeswille
  • § 141 ABGB
  • § 172 ABGB
  • JURIDIKUM 2025, 65
  • § 104a AußStrG
  • § 137 ABGB
  • § 177 ABGB
  • Ehe
  • § 161 ABGB
  • § 111 AußStrG
  • § 104 AußStrG
  • Kindschaftsrecht
  • § 1 RelKEG
  • § 160 ABGB
  • Art 1 BVG Kinderrechte
  • § 37 B-KJHG
  • Art 8 EMRK
  • Art 2 BVG Kinderrechte
  • § 138 ABGB
  • Gewaltschutz
  • Kindeswohl
  • Familie
  • Kinder- und Jugendhilfe
  • Autonomie
  • § 107 AußStrG
  • Adoption
  • § 180 ABGB
  • Kinderrechte
  • Rechtsphilosophie und Politik
  • § 7 ÄsthOpG
  • § 108 AußStrG

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