Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!
Heft 10, Oktober 2018, Band 32
Bankenrecht: Zur Auslegung der RL über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen (Österreich)
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 32
- Rechtsprechung, 2606 Wörter
- Seiten 572-574
- https://doi.org/10.33196/wbl201810057201
30,00 €
inkl MwStArt 64 und Art 65 Abs 1 der RL 2013/36 EU sind dahin auszulegen, dass sie einer nationalen Regelung entgegenstehen, nach der von einem Kreditinstitut bei Überschreitung der in Art 395 Abs 1 der VO Nr 575/2013 vorgesehenen Obergrenzen für Risikopositionen automatisch Abschöpfungszinsen erhoben werden, selbst wenn es die in Art 395 Abs 5 der VO festgelegten Voraussetzungen erfüllt, unter denen ein Kreditinstitut diese Obergrenzen überschreiten darf.
Art 48 Abs 3 der VO (EU) Nr 468/2014 der Europäischen Zentralbank vom 16. April 2014 zur Einrichtung eines Rahmenwerks für die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Zentralbank und den nationalen zuständigen Behörden und den nationalen benannten Behörden innerhalb des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM-RahmenVO) ist dahin auszulegen, dass ein Aufsichtsverfahren weder dann als formell eingeleitet iS dieser Bestimmung angesehen werden kann, wenn ein Kreditinstitut der nationalen Aufsichtsbehörde die Überschreitung der in Art 395 Abs 1 der VO Nr 575/2013 vorgesehenen Obergrenzen meldet, noch dann, wenn die Aufsichtsbehörde in einem Parallelverfahren wegen ähnlicher Verstöße bereits einen Bescheid erlassen hat.
- EuGH, 07.08.2018, Rs C-52/17, VTB Bank (Austria) AG/Finanzmarktaufsichtsbehörde; Bundesverwaltungsgericht [Österreich]
- WBl-Slg 2018/176
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- Art 64 und Art 65 Abs 1 der RL 2013/36/EU des EP und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Zugang zur Tätigkeit von Kreditinstituten und die Beaufsichtigung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen, zur Änderung der RL 2002/87/EG und zur Aufhebung der RL
Weitere Artikel aus diesem Heft
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €
30,00 €