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Bankenrecht: Zur Auslegung der RL über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten
- Originalsprache: Deutsch
- WBL Band 33
- Rechtsprechung, 1479 Wörter
- Seiten 154-156
- https://doi.org/10.33196/wbl201903015401
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inkl MwStArt 5 Abs 2 der RL 2009/110/EG ist dahin auszulegen, dass von E-Geld-Instituten im Rahmen von Zahlungsvorgängen erbrachte Dienste wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden mit der Ausgabe von E-Geld in Verbindung stehende Tätigkeiten iS dieser Bestimmung darstellen, wenn diese Dienste die Ausgabe oder den Rücktausch von E-Geld im Rahmen eines einzigen Zahlungsvorgangs auslösen.
- EuGH, 16.01.2019, Rs C-389/17, („Paysera LT“ UAB, vormals „EVP International“ UAB, Beteiligte: Lietuvos bankas; Lietuvos vyriausiasis administracinis teismas [Oberstes Verwaltungsgericht von Litauen])
- Allgemeines Wirtschaftsrecht
- Art 5 Abs 2 und 6 Abs 1 lit a der RL 2009/110/EG des EP und des Rates vom 16. September 2009 über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten, zur Änderung der RL 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der RL 2000
- WBl-Slg 2019/39
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