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Heft 9, September 2020, Band 68
„Bankgarantie“ muss nicht von Kreditinstitut stammen
- Originalsprache: Deutsch
- OEBA Band 68
- Rechtsprechung des OGH, 1617 Wörter
- Seiten 663-664
- https://doi.org/10.47782/oeba202009066301
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inkl MwSt§§ 914, 915 ABGB; § 8 BTVG; §§ 1, 3, 4, 103 BWG. Aus der bloßen Verwendung des Begriffs „Bankgarantie“ alleine ergibt sich nicht eindeutig, dass die Parteien nur eine von einem Kreditinstitut ausgestellte Haftrücklassgarantie als Sicherstellung gelten lassen wollten. Auch der Zweck der Abrede gebietet diese Annahme nicht, weil es für den Begünstigten wirtschaftlich gesehen keinen Unterschied macht, ob Garant ein Kreditinstitut oder ein inländisches Versicherungsunternehmen ist.
- Kellner, Markus
- Liebel, Fabian
- OGH, 27.02.2020, 8 Ob 142/19v
- oeba-Slg 2020/2695
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