Zum Hauptinhalt springen

Bauausführung; Abweichung vom Baukonsens; Toleranzen

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

In der krnt BauO 1996 findet sich keine Rechtsgrundlage dafür, dass Abweichungen vom Baukonsens (hier: Abweichung der Höhe der Kellergeschoßrohdecke um 5 bis 11 cm) zu tolerieren seien.

  • BBL-Slg 2021/55
  • Abweichung vom Baukonsens
  • § 36 krnt BauO
  • Toleranzen
  • Baurecht
  • VwGH, 09.11.2020, Ra 2020/06/0197
  • Bauausführung

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!