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Baubetreuungsvertrag; Rechnungslegungspflicht; Herausgabe von Lichtbilddokumentationen

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Werden Fotos anstelle von Baubesprechungsprotokollen angefertigt, so sind sie als von der Rechnungslegungspflicht erfasste Belege bzw Nachweise zu dem abzurechnenden Baugeschehen anzusehen.

  • Herausgabe von Lichtbilddokumentationen
  • BBL-Slg 2013/141
  • Baubetreuungsvertrag
  • OGH, 26.02.2013, 10 Ob 61/12m
  • Baurecht
  • § 1012 ABGB
  • Rechnungslegungspflicht

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