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Baubewilligung; Einreichplan, kein Schutzgesetz
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 22
- Rechtsprechung, 117 Wörter
- Seiten 76-76
- https://doi.org/10.33196/bbl201902007602
20,00 €
inkl MwStEin Einreichplan ist kein Schutzgesetz, weil sich daraus keine konkrete Verhaltensanordnung in Bezug auf eine konkrete Schutzmaßnahme entnehmen lässt.
Wird daher, anders als im Einreichplan vorgesehen, statt eines ebenen Zugangs zum Geschäft ein Podest, das ca 15 cm höher ist als die angrenzende Parkfläche und über eine Holzrampe erreichbar ist, errichtet und erleidet ein Kunde beim Verlassen des Geschäfts eine Verletzung dadurch, dass er von der Holzrampe mit einem Fuß auf den Parkplatz kippt, ist dem Unternehmer keine Schutzgesetzverletzung vorzuwerfen.
Auch § 1 Abs 1 Z 3 sbg BauTG enthält nur einen allgemeinen Verweis auf den einzuhaltenden Sicherheitsstandard, ohne eine konkrete Verhaltenspflicht des Bauwerbers zur Gefahrenvermeidung zu normieren. Es mangelt daher am Schutzgesetzcharakter.
- § 1311 ABGB
- Einreichplan, kein Schutzgesetz
- Baubewilligung
- § 1 Abs 1 Z 3 sbg BauTG
- Baurecht
- OGH, 27.11.2018, 4 Ob 227/18p
- BBL-Slg 2019/80
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