


Baubewilligung; Einreichplan; Verkaufsraum; Lebensmittelgeschäft
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 27
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 37 Wörter, Seiten 188-188
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Wird im Einreichplan, der einen integrierenden Bestandteil des Baubescheides bildet, ein Geschäftslokal als „Verkaufsraum“ ohne nähere Spezifizierung in Bezug auf einen möglichen bzw zulässigen Verwendungszweck ausgewiesen, ist dessen Nutzung auch als Lebensmittelgeschäft zulässig.
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- Verkaufsraum
- § 35 Abs 3 2. Fall nö BauO 2014
- § 53 Abs 8 Z 2 nö ROG
- LVwG Nö, 22.03.2024, LVwG-AV-2117/001-2021
- BBL-Slg 2024/127
- Baubewilligung
- Baurecht
- Lebensmittelgeschäft
- Einreichplan
Wird im Einreichplan, der einen integrierenden Bestandteil des Baubescheides bildet, ein Geschäftslokal als „Verkaufsraum“ ohne nähere Spezifizierung in Bezug auf einen möglichen bzw zulässigen Verwendungszweck ausgewiesen, ist dessen Nutzung auch als Lebensmittelgeschäft zulässig.
- Verkaufsraum
- § 35 Abs 3 2. Fall nö BauO 2014
- § 53 Abs 8 Z 2 nö ROG
- LVwG Nö, 22.03.2024, LVwG-AV-2117/001-2021
- BBL-Slg 2024/127
- Baubewilligung
- Baurecht
- Lebensmittelgeschäft
- Einreichplan