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Baubewilligung; Nichterklärung; 4-Wochen-Frist; Zustellung

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Die Nichtigerklärung eines Baubewilligungsbescheides darf bis vier Wochen nach Baubeginn erfolgen.

Zur Einhaltung der Frist muss eine wirksame Erlassung des Nichtigerklärungsbescheides an die Partei erfolgen; ein bloßer Zustellversuch genügt nicht.

  • § 23 Abs 8 nö BauO
  • Zustellung
  • Baubewilligung
  • 4-Wochen-Frist
  • VwGH, 18.03.2013, 2010/05/0046
  • § 68 Abs 4 Z 4 AVG
  • Nichterklärung
  • Baurecht
  • BBL-Slg 2013/119

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