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Baubewilligung; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Präklusion; Nachbarbeschwerde; Sache des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens; beschränkte Prüfungsbefugnisse des LVwG

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Nachbarn sind Parteien mit beschränktem Mitspracherecht im Baubewilligungsverfahren.

Die Prüfungsbefugnisse des LVwG müssen sich im Fall von Nachbarbeschwerden auf jene Fragen beschränken, hinsichtlich denen Nachbarn ein subjektiv-öffentliches Recht zukommt und sie rechtzeitig Einwendungen im Verfahren erhoben haben.

  • Nachbarbeschwerde
  • § 31 Abs 3 oö BauO
  • Baubewilligung
  • BBL-Slg 2017/209
  • beschränkte Prüfungsbefugnisse des LVwG
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • § 27 VwGVG
  • VwGH, 27.06.2017, Ra 2014/05/0059
  • Baurecht
  • Sache des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens
  • § 31 Abs 4 BauO
  • Präklusion

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