


Baubewilligung; Widerrufsvorbehalt; Befristung
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 27
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 651 Wörter, Seiten 188-189
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Eine unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilte Baubewilligung, die „jedenfalls zum Ablauf der Befristung der Flächenwidmung, d. i. am 31.12.2010, als widerrufen [gilt]“, ist auch als befristete Baubewilligung zu qualifizieren.
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- § 38 Abs 6 oö BauO
- LVwG Oö, 18.04.2024, LVwG-153706/29/WP/SSo
- BBL-Slg 2024/130
- Befristung
- Baubewilligung
- § 35 Abs 5 oö BauO
- Baurecht
- Widerrufsvorbehalt
Eine unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilte Baubewilligung, die „jedenfalls zum Ablauf der Befristung der Flächenwidmung, d. i. am 31.12.2010, als widerrufen [gilt]“, ist auch als befristete Baubewilligung zu qualifizieren.
- § 38 Abs 6 oö BauO
- LVwG Oö, 18.04.2024, LVwG-153706/29/WP/SSo
- BBL-Slg 2024/130
- Befristung
- Baubewilligung
- § 35 Abs 5 oö BauO
- Baurecht
- Widerrufsvorbehalt