


Baubewilligung; Zu- oder Umbauten innerhalb eines Wohnungseigentumsobjekts; Zustimmung der Miteigentümer
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 23
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 456 Wörter, Seiten 57-57
20,00 €
inkl MwSt




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Bei Zu- oder Umbauten innerhalb eines selbständigen Wohnungseigentumsobjektes kann nur jener Miteigentümer, dem das Wohnungseigentum am von den Baumaßnahmen betroffenen Wohnungseigentumsobjekt zukommt, den Antrag auf Baubewilligung stellen.
Ist der Wohnungseigentümer nicht selbst Antragsteller, bedarf der Bauantrag der Zustimmung des Wohnungseigentümers.
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- Zu- oder Umbauten innerhalb eines Wohnungseigentumsobjekts
- § 18 Abs 1 Z 1 lit a nö BauO
- Zustimmung der Miteigentümer
- BBL-Slg 2020/31
- VwGH, 13.11.2019, Ro 2017/05/0014
- Baubewilligung
- § 2 Abs 1 WEG
- § 18 Abs 1 Z 1 lit b nö BauO
- § 16 Abs 2 WEG
- Baurecht
Bei Zu- oder Umbauten innerhalb eines selbständigen Wohnungseigentumsobjektes kann nur jener Miteigentümer, dem das Wohnungseigentum am von den Baumaßnahmen betroffenen Wohnungseigentumsobjekt zukommt, den Antrag auf Baubewilligung stellen.
Ist der Wohnungseigentümer nicht selbst Antragsteller, bedarf der Bauantrag der Zustimmung des Wohnungseigentümers.
- Zu- oder Umbauten innerhalb eines Wohnungseigentumsobjekts
- § 18 Abs 1 Z 1 lit a nö BauO
- Zustimmung der Miteigentümer
- BBL-Slg 2020/31
- VwGH, 13.11.2019, Ro 2017/05/0014
- Baubewilligung
- § 2 Abs 1 WEG
- § 18 Abs 1 Z 1 lit b nö BauO
- § 16 Abs 2 WEG
- Baurecht