


Baubewilligungspflichtige Maßnahmen; Gerätehütte; Gewächshaus
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 20
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 41 Wörter, Seiten 101-101
20,00 €
inkl MwSt
Sofortiger PDF-Download




-
Ein Gebäude im Ausmaß von 11,4 m x 4,8 m mit Sanitäranlage ist keine bewilligungsfreie kleinere Anlage.
Ein solches Gebäude dient unzweifelhaft dem längeren Aufenthalt von Personen und ist mit einer Gerätehütte oder einem Gewächshaus nicht vergleichbar.
-
- Gewächshaus
- § 21 Abs 1 Z 3 stmk BauG
- § 21 Abs 1 Z 2 lit h stmk BauG
- BBL-Slg 2017/92
- § 21 Abs 1 Z 2 lit g stmk BauG
- Baubewilligungspflichtige Maßnahmen
- VwGH, 19.01.2017, Ra 2016/06/0149
- Baurecht
- Gerätehütte
Ein Gebäude im Ausmaß von 11,4 m x 4,8 m mit Sanitäranlage ist keine bewilligungsfreie kleinere Anlage.
Ein solches Gebäude dient unzweifelhaft dem längeren Aufenthalt von Personen und ist mit einer Gerätehütte oder einem Gewächshaus nicht vergleichbar.
- Gewächshaus
- § 21 Abs 1 Z 3 stmk BauG
- § 21 Abs 1 Z 2 lit h stmk BauG
- BBL-Slg 2017/92
- § 21 Abs 1 Z 2 lit g stmk BauG
- Baubewilligungspflichtige Maßnahmen
- VwGH, 19.01.2017, Ra 2016/06/0149
- Baurecht
- Gerätehütte