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Baubewilligungspflichtige Maßnahmen; Gerätehütte; Gewächshaus

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Ein Gebäude im Ausmaß von 11,4 m x 4,8 m mit Sanitäranlage ist keine bewilligungsfreie kleinere Anlage.

Ein solches Gebäude dient unzweifelhaft dem längeren Aufenthalt von Personen und ist mit einer Gerätehütte oder einem Gewächshaus nicht vergleichbar.

  • Gewächshaus
  • § 21 Abs 1 Z 3 stmk BauG
  • § 21 Abs 1 Z 2 lit h stmk BauG
  • BBL-Slg 2017/92
  • § 21 Abs 1 Z 2 lit g stmk BauG
  • Baubewilligungspflichtige Maßnahmen
  • VwGH, 19.01.2017, Ra 2016/06/0149
  • Baurecht
  • Gerätehütte

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