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Baueinstellung; Rechtsform; mündlicher Bescheid; Befehls- und Zwangsgewalt

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Eine Baueinstellung kann ausschließlich mit Bescheid verfügt werden.

Die Verkündung eines mündlichen Bescheides hat in förmlicher Weise zu geschehen und muss den Parteien als solche „zu Bewusstsein kommen“.

  • Baueinstellung
  • LVwG Stmk, 22.05.2019, LVwG 20.3-3197/2018
  • BBL-Slg 2020/7
  • § 41 Abs 1 stmk BauG
  • Baurecht
  • Befehls- und Zwangsgewalt
  • mündlicher Bescheid
  • Rechtsform

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