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Bauführung auf fremdem Grund; Geschäftsführung im Notfall
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 18
- Rechtsprechung, 98 Wörter
- Seiten 98-98
- https://doi.org/10.33196/bbl201502009801
20,00 €
inkl MwStEine im Notfall vorgenommene Geschäftsführung (Bauführung) ohne Auftrag ist nur dann anzunehmen, wenn es den Geschäftsführern nicht möglich war, rechtzeitig die Zustimmung des Geschäftsherrn einzuholen.
Die Errichtung eines Bauwerks (Regenabflusssystem) auf fremdem Grund ist selbst dann nicht gerechtfertigt, wenn dieses technisch einwandfrei ist und auch der Eigentümer selbst zur Errichtung eines derartigen Bauwerks verpflichtet wäre.
Der Anspruch auf Beseitigung und Wiederherstellung des Vorzustandes ist auch nicht schikanös, weil dem Eigentümer ein berechtigtes Interesse zuzubilligen ist, auf seinem Grund eine andere – als die gegen seinen Willen vorgenommene – Regenabflusskonstruktion zu errichten.
- Bauführung auf fremdem Grund
- OGH, 19.11.2014, 6 Ob 70/14h
- § 523 ABGB
- Baurecht
- Geschäftsführung im Notfall
- § 1036 ABGB
- BBL-Slg 2015/83
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