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Baugebrechen; Baukonsens; Stand der Technik; baupolizeilicher Instandsetzungsauftrag

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 18
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
64 Wörter, Seiten 29-29

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Ein Baugebrechen liegt nicht vor, wenn ein seit längerer Zeit bestehendes, konsensgemäß errichtetes Bauwerk nicht der nunmehr geltenden Rechtslage und/oder nicht dem nunmehrigen Stand der Technik entspricht.

Insofern ist es auch unzulässig, mit einem Instandsetzungsauftrag nicht die Herstellung des konsensgemäßen Zustandes, sondern eines Zustandes zu beauftragen, der der nunmehrigen Rechtslage und/oder dem nunmehrigen Stand der Technik entspricht.

  • BBL-Slg 2015/8
  • § 33 nö BauO
  • Stand der Technik
  • Baukonsens
  • Baugebrechen
  • Baurecht
  • baupolizeilicher Instandsetzungsauftrag
  • LVwG Niederösterreich, 27.08.2014, LVwG-AV-132/001-2014

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