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Bauherr; Verkehrssicherungspflicht; Verwandtschaftshilfe; ungesichertes Dach

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Wer eine Gefahrenquelle schafft, hat schon nach allgemeinen Grundsätzen die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung abzuwenden.

Dies gilt selbst bei einem bloß beschränkten Verkehr wie auf einer Baustelle und auch gegenüber freiwilligen Helfern bei Bauarbeiten in Eigenregie.

  • ungesichertes Dach
  • Bauherr
  • Verkehrssicherungspflicht
  • § 1295 ABGB
  • Verwandtschaftshilfe
  • § 1297 ABGB
  • § 1304 ABGB
  • BBL-Slg 2024/81
  • § 1296 ABGB
  • Baurecht
  • OGH, 14.12.2023, 2 Ob 191/23m

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