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Bauherrnhaftung mangels Bestellung eines Baustellenkoordinators; Schriftformerfordernis für Pflichtenübertragung auf einen Projektleiter

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Die Bestellung von Koordinatoren für Sicherheit und Gesundheitsschutz muss gemäß § 3 Abs 6 BauKG schriftlich erfolgen, um im Interesse der Arbeitnehmer klare Verhältnisse in Bezug auf den Haftenden zu schaffen. Das Schriftformerfordernis gilt analog auch für die Pflichtenübertragung auf einen Projektleiter gemäß § 9 Abs 1 BauKG.

Der Bauherr kann sich daher gegenüber geschädigten Arbeitnehmern nicht darauf berufen, dass er Pflichten nach dem BauKG mündlich oder konkludent auf einen Projektleiter übertragen habe.

  • OGH, 27.01.2022, 2 Ob 203/21y
  • § 9 Abs 1 BauKG
  • BBL-Slg 2022/106
  • Bauherrnhaftung mangels Bestellung eines Baustellenkoordinators
  • Baurecht
  • Schriftformerfordernis für Pflichtenübertragung auf einen Projektleiter
  • § 3 Abs 6 BauKG

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