


Bauland gegen Bares: Wie Kommunen die Umwidmung immer mehr zur Einnahmequelle machen – und wo die (verfassungs-)rechtlichen Grenzen sind
Autor
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 28
- Inhalt:
- Aufsatz
- Umfang:
- 6409 Wörter, Seiten 91-101
20,00 €
inkl MwSt




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Immer häufiger verlangen Gemeinden vor der Änderung von Flächenwidmungsplänen oder der Erlassung von Bebauungsplänen den Abschluss von Raumordnungsverträgen. In diesen Verträgen müssen sich Grundeigentümer zu immer umfangreicheren Leistungen (zB Übernahme von Planungskosten, unentgeltliche Abtretung von Grundflächen, Errichtung und Erhaltung von Straßen, Gewinnbeteiligungen) verpflichten. Eine Novelle des B-VG und eine aktuelle Entscheidung des OGH stärken die Position der Gemeinden. Dieser Beitrag zeigt anhand von Beispielen aus der Praxis, mit welchen Forderungen die Gemeinden Grundeigentümer konfrontieren, und beantwortet die Frage, wo die (verfassungs-)rechtlichen Grenzen der Vertragsraumordnung liegen.
-
- Eisenberger, Georg
- Holzmann, Julia
- Tauß-Grill, Sandra
- Trettenbrein, Michael
-
- § 17 Abs 5 nö ROG
- Projektsicherungsvertrag
- Planungskosten
- Art 15 Abs 5 B-VG
- § 31a Abs 4 tir ROG
- § 2 vlbg RPG
- § 38a Abs 1 vlbg RPG
- BBL 2025, 91
- Fiskalgeltung der Grundrechte
- Raumordnung
- Art 116 Abs 2 B-VG
- Mobilitätsvertrag
- Privatwirtschaftsverwaltung
- § 5 F-VG
- Raumordnungsvertrag
- Flächenwidmung
- § 35 oö ROG
- § 2 F-VG
- § 53 krnt ROG
- Vertragsraumordnung
- Sonderopfer
- städtebaulicher Vertrag
- § 33 tir ROG
- Baurecht
- Baulandmobilisierung
- § 879 Abs 1 ABGB
- Bebauungsplan
- § 54 krnt ROG
- Aufschließungskosten
- § 43 stmk ROG
- § 27 Abs 2 tir ROG
Immer häufiger verlangen Gemeinden vor der Änderung von Flächenwidmungsplänen oder der Erlassung von Bebauungsplänen den Abschluss von Raumordnungsverträgen. In diesen Verträgen müssen sich Grundeigentümer zu immer umfangreicheren Leistungen (zB Übernahme von Planungskosten, unentgeltliche Abtretung von Grundflächen, Errichtung und Erhaltung von Straßen, Gewinnbeteiligungen) verpflichten. Eine Novelle des B-VG und eine aktuelle Entscheidung des OGH stärken die Position der Gemeinden. Dieser Beitrag zeigt anhand von Beispielen aus der Praxis, mit welchen Forderungen die Gemeinden Grundeigentümer konfrontieren, und beantwortet die Frage, wo die (verfassungs-)rechtlichen Grenzen der Vertragsraumordnung liegen.
- Eisenberger, Georg
- Holzmann, Julia
- Tauß-Grill, Sandra
- Trettenbrein, Michael
- § 17 Abs 5 nö ROG
- Projektsicherungsvertrag
- Planungskosten
- Art 15 Abs 5 B-VG
- § 31a Abs 4 tir ROG
- § 2 vlbg RPG
- § 38a Abs 1 vlbg RPG
- BBL 2025, 91
- Fiskalgeltung der Grundrechte
- Raumordnung
- Art 116 Abs 2 B-VG
- Mobilitätsvertrag
- Privatwirtschaftsverwaltung
- § 5 F-VG
- Raumordnungsvertrag
- Flächenwidmung
- § 35 oö ROG
- § 2 F-VG
- § 53 krnt ROG
- Vertragsraumordnung
- Sonderopfer
- städtebaulicher Vertrag
- § 33 tir ROG
- Baurecht
- Baulandmobilisierung
- § 879 Abs 1 ABGB
- Bebauungsplan
- § 54 krnt ROG
- Aufschließungskosten
- § 43 stmk ROG
- § 27 Abs 2 tir ROG