


Bauliche Anlagen in den Mindestabstandsflächen; Begriff „mittlere Wandhöhe“; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 27
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 1023 Wörter, Seiten 195-196
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Bei der Berechnung der mittleren Wandhöhe ist das Geländeniveau des Bauplatzes und nicht jenes des Nachbargrundstückes heranzuziehen.
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- Bauliche Anlagen in den Mindestabstandsflächen
- Begriff „mittlere Wandhöhe“
- § 2 Z 11 tir BauO
- VwGH, 29.05.2024, Ra 2023/06/0006
- BBL-Slg 2024/137
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- Baurecht
- § 6 Abs 4 lit a tir BauO
Bei der Berechnung der mittleren Wandhöhe ist das Geländeniveau des Bauplatzes und nicht jenes des Nachbargrundstückes heranzuziehen.
- Bauliche Anlagen in den Mindestabstandsflächen
- Begriff „mittlere Wandhöhe“
- § 2 Z 11 tir BauO
- VwGH, 29.05.2024, Ra 2023/06/0006
- BBL-Slg 2024/137
- subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
- Baurecht
- § 6 Abs 4 lit a tir BauO