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Bauliche Anlagen in den Mindestabstandsflächen; Begriff „mittlere Wandhöhe“; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte

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Bei der Berechnung der mittleren Wandhöhe ist das Geländeniveau des Bauplatzes und nicht jenes des Nachbargrundstückes heranzuziehen.

  • Bauliche Anlagen in den Mindestabstandsflächen
  • Begriff „mittlere Wandhöhe“
  • § 2 Z 11 tir BauO
  • VwGH, 29.05.2024, Ra 2023/06/0006
  • BBL-Slg 2024/137
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • Baurecht
  • § 6 Abs 4 lit a tir BauO

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