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Baumithilfe durch Bauherrn; schwere Körperverletzung; Dienstgeberhaftungsprivileg; Arbeitsunfall

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Das Haftungsprivileg nach § 333 Abs 1 ASVG gilt auch für Unfälle, die durch § 176 Abs 1 Z 6 ASVG den Arbeitsunfällen gleichgestellt sind.

  • § 333 ASVG
  • BBL-Slg 2024/52
  • Dienstgeberhaftungsprivileg
  • Arbeitsunfall
  • § 176 ASVG
  • OGH, 25.10.2023, 2 Ob 205/23w
  • Baumithilfe durch Bauherrn
  • Baurecht
  • schwere Körperverletzung

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