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Bauplatzerklärung; Grundabtretung; trennbare Prozessgegenstände; Rechtskraft

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 21
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
635 Wörter, Seiten 147-148

20,00 €

inkl MwSt

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Bei der Bauplatzerklärung und der im selben Bescheid erfolgten Vorschreibung einer Grundabtretung für öffentliche Verkehrsflächen handelt es sich um trennbare Prozessgegenstände.

Wird nur die Vorschreibung einer Grundabtretung im Rechtsmittelweg bekämpft, wird die Bauplatzerklärung rechtskräftig.

  • BBL-Slg 2018/125
  • Grundabtretung
  • Bauplatzerklärung
  • § 15 sbg BGG
  • trennbare Prozessgegenstände
  • § 68 Abs 1 AVG
  • § 14 Abs 3 sbg BGG
  • Rechtskraft
  • VwGH, 28.02.2018, Ro 2015/06/0003
  • Baurecht

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