


Baupolizeiliche Aufträge; Benützungsverbot; Baukonsens; Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 24
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 53 Wörter, Seiten 194-194
20,00 €
inkl MwSt




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Die Frage, ob für die von einem Benützungsverbot erfasste bauliche Anlage ein baurechtlicher Konsens besteht oder nicht, unterliegt grundsätzlich der einzelfallbezogenen Beurteilung des LVwG.
Eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung liegt nur dann vor, wenn diese Beurteilung in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Weise vorgenommen worden wäre.
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- BBL-Slg 2021/182
- Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung
- VwGH, 29.06.2021, Ra 2018/06/0221
- Art 133 Abs 4 B-VG
- Baupolizeiliche Aufträge
- § 46 Abs 6 lit a tir BauO
- Benützungsverbot
- Baukonsens
- Baurecht
Die Frage, ob für die von einem Benützungsverbot erfasste bauliche Anlage ein baurechtlicher Konsens besteht oder nicht, unterliegt grundsätzlich der einzelfallbezogenen Beurteilung des LVwG.
Eine Rechtsfrage grundsätzlicher Bedeutung liegt nur dann vor, wenn diese Beurteilung in einer die Rechtssicherheit beeinträchtigenden, unvertretbaren Weise vorgenommen worden wäre.
- BBL-Slg 2021/182
- Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung
- VwGH, 29.06.2021, Ra 2018/06/0221
- Art 133 Abs 4 B-VG
- Baupolizeiliche Aufträge
- § 46 Abs 6 lit a tir BauO
- Benützungsverbot
- Baukonsens
- Baurecht