


Baupolizeiliche Maßnahmen; Abbruchauftrag; Sicherungsmaßnahmen
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 27
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 46 Wörter, Seiten 61-61
20,00 €
inkl MwSt




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Sicherungsmaßnahmen (wie zB die Räumung, Schließung von baulichen Anlagen) haben – als provisorische Maßnahmen zur Milderung der von Baugeberechen ausgehenden Gefahren – bloß ergänzende Funktion und können deshalb nicht anstelle des Abbruchs des Gebäudes (hier: wegen technischer Unmöglichkeit der Instandsetzung) angeordnet werden.
-
- § 42 stmk BauG
- § 39 Abs 3 stmk BauG
- § 39 Abs 4 stmk BauG
- Baupolizeiliche Maßnahmen
- LVwG Stmk, 11.08.2023, LVwG 50.39-1570/2021
- Sicherungsmaßnahmen
- Baurecht
- Abbruchauftrag
- BBL-Slg 2024/38
Sicherungsmaßnahmen (wie zB die Räumung, Schließung von baulichen Anlagen) haben – als provisorische Maßnahmen zur Milderung der von Baugeberechen ausgehenden Gefahren – bloß ergänzende Funktion und können deshalb nicht anstelle des Abbruchs des Gebäudes (hier: wegen technischer Unmöglichkeit der Instandsetzung) angeordnet werden.
- § 42 stmk BauG
- § 39 Abs 3 stmk BauG
- § 39 Abs 4 stmk BauG
- Baupolizeiliche Maßnahmen
- LVwG Stmk, 11.08.2023, LVwG 50.39-1570/2021
- Sicherungsmaßnahmen
- Baurecht
- Abbruchauftrag
- BBL-Slg 2024/38