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Baupolizeilicher Auftrag; abweichende Bauausführung; Baubewilligung; Baupläne; Spruch; Auslegung

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Sind einer Baubewilligung zwei einander widersprechende Pläne angeschlossen, ist zur Auslegung des in der Folge unklaren Bescheidspruches auch die Bescheidbegründung (einschließlich eines eingangs des Bescheides angeführten Befundes) heranzuziehen.

  • LVwG Tir, 04.08.2015, LVwG-2014/42/2628-1
  • Spruch
  • Baupläne
  • BBL-Slg 2015/240
  • Baubewilligung
  • § 39 Abs 1 tir BauO
  • Baupolizeilicher Auftrag
  • abweichende Bauausführung
  • Auslegung
  • § 59 AVG
  • Baurecht
  • § 60 AVG

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