


Baupolizeilicher Auftrag; Mängelbehebung; Herstellung des rechtmäßigen Zustandes; Bestätigung des bauausführenden Unternehmens; Auflagen
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 21
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 389 Wörter, Seiten 219-219
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Die Vorschreibung, der Baubehörde die Erfüllung des baupolizeilichen Auftrages (hier: Herstellung des bescheidmäßigen Zustandes) unter Anschluss entsprechender Nachweise zu bestätigen, ist unzulässig.
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- Bestätigung des bauausführenden Unternehmens
- BBL-Slg 2018/207
- Mängelbehebung
- Auflagen
- Baupolizeilicher Auftrag
- Herstellung des rechtmäßigen Zustandes
- LVwG Tir, 30.08.2018, LVwG-2018/22/1372-1
- Baurecht
- § 42 Abs 3 tir BauO
Die Vorschreibung, der Baubehörde die Erfüllung des baupolizeilichen Auftrages (hier: Herstellung des bescheidmäßigen Zustandes) unter Anschluss entsprechender Nachweise zu bestätigen, ist unzulässig.
- Bestätigung des bauausführenden Unternehmens
- BBL-Slg 2018/207
- Mängelbehebung
- Auflagen
- Baupolizeilicher Auftrag
- Herstellung des rechtmäßigen Zustandes
- LVwG Tir, 30.08.2018, LVwG-2018/22/1372-1
- Baurecht
- § 42 Abs 3 tir BauO