


Baupolizeilicher Auftrag; Stützmauer; geringfügige Grenzüberbauung; Eigentum
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 24
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 722 Wörter, Seiten 237-238
20,00 €
inkl MwSt




-
Baupolizeiliche Aufträge sind an den Eigentümer der baulichen Anlage zu richten.
Bei einer Stützmauer, bei der die Grundstücksgrenze geringfügig überbaut wurde (hier: max 33 cm auf einer Länge von 16,40 m), entsteht kein Miteigentum des Nachbarn. Ein gegenüber dem Nachbarn erlassener Beseitigungsauftrag ist folglich rechtswidrig.
-
- § 418 ABGB
- Stützmauer
- § 415 ABGB
- § 416 ABGB
- BBL-Slg 2021/218
- Baupolizeilicher Auftrag
- § 46 tir BauO
- Baurecht
- LVwG Tir, 12.08.2021, LVwG-2021/40/1572-1
- geringfügige Grenzüberbauung
- Eigentum
Baupolizeiliche Aufträge sind an den Eigentümer der baulichen Anlage zu richten.
Bei einer Stützmauer, bei der die Grundstücksgrenze geringfügig überbaut wurde (hier: max 33 cm auf einer Länge von 16,40 m), entsteht kein Miteigentum des Nachbarn. Ein gegenüber dem Nachbarn erlassener Beseitigungsauftrag ist folglich rechtswidrig.
- § 418 ABGB
- Stützmauer
- § 415 ABGB
- § 416 ABGB
- BBL-Slg 2021/218
- Baupolizeilicher Auftrag
- § 46 tir BauO
- Baurecht
- LVwG Tir, 12.08.2021, LVwG-2021/40/1572-1
- geringfügige Grenzüberbauung
- Eigentum