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Baupolizeilicher Auftrag; Stützmauer; geringfügige Grenzüberbauung; Eigentum

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Baupolizeiliche Aufträge sind an den Eigentümer der baulichen Anlage zu richten.

Bei einer Stützmauer, bei der die Grundstücksgrenze geringfügig überbaut wurde (hier: max 33 cm auf einer Länge von 16,40 m), entsteht kein Miteigentum des Nachbarn. Ein gegenüber dem Nachbarn erlassener Beseitigungsauftrag ist folglich rechtswidrig.

  • § 418 ABGB
  • Stützmauer
  • § 415 ABGB
  • § 416 ABGB
  • BBL-Slg 2021/218
  • Baupolizeilicher Auftrag
  • § 46 tir BauO
  • Baurecht
  • LVwG Tir, 12.08.2021, LVwG-2021/40/1572-1
  • geringfügige Grenzüberbauung
  • Eigentum

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