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Giese, K.

Baupolizeilicher Beseitigungsauftrag; Konkretisierungspflicht

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Die Baubehörde muss konkretisieren, welche Bauteile die Grundstücksgrenze überragen und deshalb zu beseitigen sind. Ein bloßer Verweis im Beseitigungsauftrag auf den Einreichplan reicht hierfür nicht aus.

  • Giese, K.
  • VwGH, 27.08.2013, 2012/06/0147
  • BBL-Slg 2014/1
  • § 26 Abs 2 bgld BauG
  • Baurecht
  • Konkretisierungspflicht
  • Baupolizeilicher Beseitigungsauftrag

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