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Baupolizeilicher Beseitigungsauftrag; Mindestabstände; Grundgrenzen; Vermessenpunkte

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Das Baubewilligungsverfahren ist ein Projektgenehmigungsverfahren. Bei der Bauausführung ist daher auf die in den bewilligten Bauplänen ausgewiesen Grundstücksgrenzen abzustellen.

Aus welchen Gründen bei der Bauausführung von den bewilligten Bauplänen abgewichen wurde (hier: wegen abweichender Vermessenspunkte in der Natur), ist im baupolizeilichen Auftragsverfahren unerheblich.

  • Vermessenpunkte
  • VwGH, 13.11.2012, 2010/05/0132
  • Mindestabstände
  • § 4 Abs 2 VermG
  • § 49 Abs 1 oö BauO
  • Grundgrenzen
  • § 8 VermG
  • Baurecht
  • Baupolizeilicher Beseitigungsauftrag
  • BBL-Slg 2013/50

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