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Bausperre; Baubewilligung

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Durch die Errichtung eines Hotels wird der Zweck der Bausperre, die hohe Wohnqualität der bestehenden Wohngebiete zu sichern (und daher zB großvolumigen Wohnbau hinkünftig durch entsprechende Planungsvergaben zu verhindern), nicht gefährdet.

  • Bausperre
  • § 74 nö BauO
  • Baubewilligung
  • VwGH, 11.12.2012, 2009/05/0308
  • BBL-Slg 2013/79
  • Baurecht

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