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Bauträgervertrag; grundbücherliches Sicherungsmodell
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 22
- Rechtsprechung, 110 Wörter
- Seiten 72-72
- https://doi.org/10.33196/bbl201902007202
20,00 €
inkl MwStDass bei einem Bauträgervertrag über den Erwerb von Wohnungseigentum die Anmerkung der Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 40 Abs 2 WEG 2002 eine ausreichende bücherliche Sicherstellung des Erwerbers darstellt, bedeutet nicht, dass diese Anmerkung für sich genommen ausreichend ist. Sie stellt vielmehr nur ein Element der Sicherung dar, zu dem zahlreiche weitere, wie insbesondere die Einhaltung des Ratenplans, das Vorliegen der behördlichen Genehmigungen, der Besitz einer zur grundbücherlichen Durchführung des Rechtserwerbs geeigneten Titelurkunde sowie die Sicherstellung der Lastenfreiheit nach § 9 Abs 3 BTVG gehören. Fehlt es auch nur an einer einzigen Voraussetzung, so ist das grundbücherliche Sicherungsmodell nicht verwirklicht, alle Zahlungen des Erwerbers werden nicht fällig.
- Bauträgervertrag
- OGH, 25.10.2018, 6 Ob 173/18m
- § 7 BTVG
- § 9 BTVG
- grundbücherliches Sicherungsmodell
- Baurecht
- BBL-Slg 2019/69
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