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Bauwerkshaftung analog; Gefährdungshaftung; umstürzender mit Beton ummantelter Baum

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 27
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
898 Wörter, Seiten 202-203

20,00 €

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Schäden, die durch das Umstürzen von Bäumen verursacht werden, sind nach ständiger Rechtsprechung im Weg der Analogie in den Anwendungsbereich des § 1319 ABGB einzubeziehen. § 1319 ABGB stellt auf einen objektiven Sorgfaltsbegriff ab und normiert eine Gefährdungshaftung.

Von dieser kann sich der Halter durch den Beweis befreien, alle zur Abwendung der Gefahr erforderliche Sorgfalt angewendet und alle Vorkehrungen getroffen zu haben, die vernünftigerweise nach den Umständen bzw der Auffassung des Verkehrs erwartet werden können. Dabei setzt die Verletzung der objektiv gebotenen Sorgfalt jedenfalls die Erkennbarkeit oder doch Vorhersehbarkeit der drohenden Gefahr voraus.

  • Auer, Martin
  • Bauwerkshaftung analog
  • umstürzender mit Beton ummantelter Baum
  • OGH, 03.04.2024, 3 Ob 22/24t
  • BBL-Slg 2024/146
  • § 1319 ABGB
  • Gefährdungshaftung
  • Baurecht

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