


Bauwerkshaftung analog; Gefährdungshaftung; umstürzender mit Beton ummantelter Baum
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 27
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 898 Wörter, Seiten 202-203
20,00 €
inkl MwSt




-
Schäden, die durch das Umstürzen von Bäumen verursacht werden, sind nach ständiger Rechtsprechung im Weg der Analogie in den Anwendungsbereich des § 1319 ABGB einzubeziehen. § 1319 ABGB stellt auf einen objektiven Sorgfaltsbegriff ab und normiert eine Gefährdungshaftung.
Von dieser kann sich der Halter durch den Beweis befreien, alle zur Abwendung der Gefahr erforderliche Sorgfalt angewendet und alle Vorkehrungen getroffen zu haben, die vernünftigerweise nach den Umständen bzw der Auffassung des Verkehrs erwartet werden können. Dabei setzt die Verletzung der objektiv gebotenen Sorgfalt jedenfalls die Erkennbarkeit oder doch Vorhersehbarkeit der drohenden Gefahr voraus.
-
- Auer, Martin
-
- Bauwerkshaftung analog
- umstürzender mit Beton ummantelter Baum
- OGH, 03.04.2024, 3 Ob 22/24t
- BBL-Slg 2024/146
- § 1319 ABGB
- Gefährdungshaftung
- Baurecht
Schäden, die durch das Umstürzen von Bäumen verursacht werden, sind nach ständiger Rechtsprechung im Weg der Analogie in den Anwendungsbereich des § 1319 ABGB einzubeziehen. § 1319 ABGB stellt auf einen objektiven Sorgfaltsbegriff ab und normiert eine Gefährdungshaftung.
Von dieser kann sich der Halter durch den Beweis befreien, alle zur Abwendung der Gefahr erforderliche Sorgfalt angewendet und alle Vorkehrungen getroffen zu haben, die vernünftigerweise nach den Umständen bzw der Auffassung des Verkehrs erwartet werden können. Dabei setzt die Verletzung der objektiv gebotenen Sorgfalt jedenfalls die Erkennbarkeit oder doch Vorhersehbarkeit der drohenden Gefahr voraus.
- Auer, Martin
- Bauwerkshaftung analog
- umstürzender mit Beton ummantelter Baum
- OGH, 03.04.2024, 3 Ob 22/24t
- BBL-Slg 2024/146
- § 1319 ABGB
- Gefährdungshaftung
- Baurecht