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Beachtung der privaten und familiären Interessen bei der Festsetzung der Dauer eines Einreiseverbotes

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 11
Inhalt:
Materienrecht
Umfang:
2172 Wörter, Seiten 309-312

20,00 €

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Bei der Festsetzung der Dauer eines Einreiseverbotes ist immer eine Einzelfallprüfung vorzunehmen, bei der nicht nur auf das bisherige Verhalten des Fremden und das deshalb prognostizierte Vorliegen der von ihm ausgehenden Gefährdung, sondern auch auf seine privaten und familiären Interessen Bedacht zu nehmen ist.

  • § 9 Abs 2 BFA-VG
  • § 53 Abs 1 FrPolG
  • ZVG-Slg 2024/44
  • § 53 Abs 3 FrPolG
  • § 42 Abs 2 Z 1 VwGG
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • VwGH, 30.03.2023, Ra 2021/21/0028
  • Art 8 Abs 2 EMRK

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