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Bebaute Flächen; Türvorbauten

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
BBLBand 28
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
221 Wörter, Seiten 112-113

20,00 €

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Bei „Türvorbauten“ handelt es sich um Bauteile, die sich vor der Außenmauer befinden.

Ein hinter der Wohnungseingangstür gelegener Vorraum (hier: im Ausmaß von knapp über 5 m2 Größe) ist kein „Türvorbau“.

Als raumbildende Gebäudeteile sind diese Vorräume der bebauten Fläche nach § 80 Abs 1 wr BauO hinzuzurechnen.

  • Bebaute Flächen
  • Türvorbauten
  • LVwG Wien, 28.01.2025, VGW-111/077/12051/2022
  • BBL-Slg 2025/90
  • § 84 Abs 2 lit b wr BauO
  • Baurecht
  • § 80 Abs 1 wr BauO
  • § 80 Abs 2 wr BauO

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