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Bedarfsorientierte Mindestsicherung: Erfordernis eines längeren Aufenthalts und absolute Deckelung verfassungswidrig

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Es verstößt gegen den Gleichheitssatz, die Höhe des Anspruchs auf Bedarfsorientierte Mindestsicherung davon abhängig zu machen, dass sich die hilfsbedürftige Person eine bestimmte Zeit hindurch im Land aufgehalten hat; dies auch im Hinblick auf ausländische Staatsangehörige, denen der Status des Asylberechtigten zukommt. Im Hinblick auf den Zweck der Bedarfsorientierten Mindestsicherung, das zu einem menschenwürdigen Dasein erforderliche Existenzminimum zu gewährleisten, ist es auch sachlich nicht gerechtfertigt, den Mindestsicherungsanspruch pro Haushalt mit einem bestimmten Betrag zu deckeln, ohne dass ein erhöhter Bedarf im Wege einer Einzelfallprüfung wahrgenommen werden könnte.

  • BVG zur Durchführung des Internationalen Übereinkommens über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung Art I Abs 1
  • § 10 Abs 4 NÖ MSG
  • ZVG-Slg 2018/57
  • VfGH, 07.03.2018, G 136/2017
  • § 11a NÖ MSG
  • § 11b NÖ MSG
  • Verwaltungsverfahrensrecht

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