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Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit eines Neuwagens kein geringfügiger Mangel
- Originalsprache: Deutsch
- JBL Band 138
- Rechtsprechung, 1472 Wörter
- Seiten 451-453
- https://doi.org/10.33196/jbl201607045101
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inkl MwStBei Kauf eines Neuwagens (Mittelklassefahrzeug) darf der Übernehmer – als gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaft – Spursicherheit ohne das Auftreten deutlich spürbarer (wenn auch durch beide Hände am Lenkrad beherrschbarer) Seitenkräfte im Fall plötzlicher erheblicher Beschleunigung erwarten. Ein entsprechender Mangel, der in bestimmten – nicht geradezu unwahrscheinlichen – Situationen die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs beeinträchtigt, ist als nicht geringfügige Vertragsverletzung zu qualifizieren.
- § 923 ABGB
- Öffentliches Recht
- JBL 2016, 451
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- OGH, 30.03.2016, 4 Ob 198/15v
- Zivilverfahrensrecht
- OLG Innsbruck, 20.08.2015, 1 R 100/15p
- § 932 Abs 4 ABGB
- Arbeitsrecht
- LG Innsbruck, 29.04.2015, 15 Cg 21/14m
- § 922 ABGB
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