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Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen durch Ausbau einer Dachgeschosswohnung

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
WOBLBand 35
Inhalt:
Rechtsprechung
Umfang:
693 Wörter, Seiten 311-312

30,00 €

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Das mit dem Änderungsrecht geschützte Interesse eines Wohnungseigentümers bezieht sich grundsätzlich nur auf eine Änderung des WE-Objekts und nicht auf dessen gänzliche Um- und/oder Neugestaltung mit schwerwiegenden Eingriffen in das Allgemeingut. Ein derart empfindlicher Eingriff in die Rechtssphäre der übrigen Miteigentümer macht das Änderungsbegehren unzulässig.

Die Rechtsansicht, wonach eine geplante Änderung, die den Ausbau des WE-Objekts durch Aufstockung und erhebliche Vergrößerung der Nutzfläche und Teilung des WE-Objekts in vier selbständige WE-Objekte umfasst, einer von der Rsp verpönten Um- und/oder Neugestaltung gleichkommt, bewegt sich im Rahmen der Rsp.

  • WOBL-Slg 2022/36
  • Miet- und Wohnrecht
  • OGH, 15.07.2021, 5 Ob 12/21g, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
  • § 16 Abs 2 Z 1 WEG
  • § 16 Abs 2 Z 2 WEG
  • LGZ Wien, 39 R 150/20b

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