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Karl

Befristeter Dienstvertrag; Berücksichtigung der Tätigkeiten als Gastprofessor bzw Lehrbeauftragter

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Zur Beurteilung des „unmittelbaren Aufeinanderfolgens“ zweier befristeter Arbeitsverhältnisse kommt es darauf an, inwieweit sich die Tätigkeit in ihrer Aufgabenstellung und dem Zustandekommen als Fortsetzung der früheren Tätigkeit oder des früheren Dienstverhältnisses darstellt.

  • Karl
  • Berücksichtigung der Tätigkeiten als Gastprofessor bzw Lehrbeauftragter
  • § 133 UG
  • ZFHR-Slg 2015/11
  • OGH, 26.02.2014, 9 ObA 121/13d
  • § 109 UG
  • Öffentliches Recht
  • Befristeter Dienstvertrag

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