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Heft 10, Oktober 2020, Band 33
Befristungsabrede, Auflösungsvereinbarung und Rückstellungsverpflichtung
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 33
- Aufsatz, 3657 Wörter
- Seiten 321-326
- https://doi.org/10.33196/wobl202010032101
30,00 €
inkl MwStIm Anwendungsbereich des MRG sieht § 29 Abs 1 Z 3 lit b für befristete Wohnmietverträge eine Mindestvertragsdauer von drei Jahren vor. Eine vorzeitige einvernehmliche Auflösung des Vertrages ist dennoch möglich. Nach § 1109 ABGB ist der Bestandnehmer bei Beendigung des Bestandvertrages zur Zurückstellung des Bestandobjekts verpflichtet. Der Rückstellungstermin ist aber nicht mit dem Endtermin des Mietvertrags gleichzusetzen. Der folgende Beitrag analysiert die Verflechtung von Befristungsvereinbarung, vorzeitiger einvernehmlicher Auflösung des Mietverhältnisses und Rückstellungsverpflichtung anhand der jüngsten dazu ergangenen Rsp.
- Tamerl, Daniel
- WOBL 2020, 321
- § 1113 ABGB
- § 914 ABGB
- Miet- und Wohnrecht
- Auflösungsvereinbarung; Befristungsvereinbarung; einvernehmliche Auflösung; Endtermin; Mietvertrag; Mindestdauer bei Wohnraummieten; Rückstellungsverpflichtung
- § 863 ABGB
- § 1109 ABGB
- § 886 ABGB
- § 29 MRG