


Beginn der Bauausführung; Bewehrungs- oder Schalungsarbeiten; Betonierungsarbeiten
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 20
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 44 Wörter, Seiten 59-59
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Baubeginn ist der Tag, an dem mit den der Herstellung der baulichen Anlage dienenden Erd- oder Bauarbeiten begonnen wird.
Auch den Betonierungsarbeiten vorausgehenden Bewehrungs- oder Schalungsarbeiten dienen bereits der Herstellung der baulichen Anlage (hier: des aufgehenden Mauerwerkes).
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- LVwG Tir, 22.12.2016, LVwG-2015/26/3004-4
- Bewehrungs- oder Schalungsarbeiten
- Betonierungsarbeiten
- BBL-Slg 2017/51
- Beginn der Bauausführung
- § 57 Abs 1 lit e tir BauO
- Baurecht
- § 2 Abs 22 tir BauO
Baubeginn ist der Tag, an dem mit den der Herstellung der baulichen Anlage dienenden Erd- oder Bauarbeiten begonnen wird.
Auch den Betonierungsarbeiten vorausgehenden Bewehrungs- oder Schalungsarbeiten dienen bereits der Herstellung der baulichen Anlage (hier: des aufgehenden Mauerwerkes).
- LVwG Tir, 22.12.2016, LVwG-2015/26/3004-4
- Bewehrungs- oder Schalungsarbeiten
- Betonierungsarbeiten
- BBL-Slg 2017/51
- Beginn der Bauausführung
- § 57 Abs 1 lit e tir BauO
- Baurecht
- § 2 Abs 22 tir BauO