Zur Hauptnavigation springen Zur Hauptnavigation springen Zum Seiteninhalt springen Zum Fußbereich springen

Beginn der Entscheidungsfrist bei Aufhebung des Bescheids wegen Unzuständigkeit

eJournal-Artikel
Sprache:
Deutsch
Jahrgang:
ZVGBand 6
Inhalt:
Judikatur - Verfahrensrecht
Umfang:
487 Wörter, Seiten 444-445

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download
Artikel Beginn der Entscheidungsfrist bei Aufhebung des Bescheids wegen Unzuständigkeit in den Warenkorb legen

Durch die Aufhebung des Bescheids wegen Unzuständigkeit beginnt für die zuständige Behörde die Entscheidungsfrist von sechs Monaten mit der Zustellung der Entscheidung des VwG neu zu laufen. Eine Säumnisbeschwerde, die vor Ablauf der Entscheidungsfrist eingebracht wird, ist als unzulässig zurückzuweisen.

  • ZVG-Slg 2019/87
  • LVwG OÖ, 18.07.2019, LVwG-570028/6/Fi/SBLVwG-570029/2/Fi/SB
  • § 73 AVG
  • § 8 VwGVG
  • Verwaltungsverfahrensrecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!

zum Newsletter von Verlag Österreich anmelden

Kundenservice