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Beginn der Präklusivfrist für die Mietzinsanhebung und Inhalt der Anzeige über die Unternehmensveräußerung

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Der Übergang der Mietrechte im Fall der Unternehmensveräußerung nach § 12a Abs 1 MRG ist auch dann anzunehmen, wenn alle Mitmieter der Veräußerung des Unternehmens durch dessen Inhaber und dem Übergang ihrer Hauptmietrechte auf den Erwerber zustimmen. Der bloße Umstand, dass als Veräußerer (entsprechend dem Inhalt des Unternehmensveräußerungsvertrags) nur ein Mitmieter angeführt war, ändert daran nichts, weil dieser Umstand allein eine Mitwirkung des Mitmieters am Veräußerungsvorgang nicht ausschloss.

  • § 12a Abs 1 MRG
  • OGH, 03.07.2023, 5 Ob 72/23h, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 16 Abs 1 MRG
  • § 12a Abs 2 MRG
  • LGZ Wien, 39 R 238/22x
  • § 12a Abs 3 MRG
  • WOBL-Slg 2024/60

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