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Heft 10, Oktober 2017, Band 30
Beginn der Verjährung für die Geltendmachung eines Verdienstausfalls nach § 8 Abs 3 MRG
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 30
- Rechtsprechung, 2965 Wörter
- Seiten 302-305
- https://doi.org/10.33196/wobl201710030201
30,00 €
inkl MwStEin Verdienstausfall, der dem Geschäftsraummieter durch Eingriffe des Vermieters in das Benützungsrecht aufgrund von Arbeiten nach § 8 Abs 2 MRG entsteht, kann im Rahmen des § 8 Abs 3 MRG geltend gemacht werden. Der Ersatzanspruch des Mieters nach § 8 Abs 3 MRG unterliegt der kurzen Verjährungsfrist von drei Jahren. Ein Schaden, der aus der laufenden Beeinträchtigung des Benützungsrechts des Bestandnehmers iSd § 8 Abs 3 MRG resultiert, ist als fortgesetzte Schädigung zu qualifizieren, für die die Verjährung jeweils (täglich) neu zu laufen beginnt.
- Madl, Raimund
- BG Innere Stadt Wien, 56 Msch 28/14f
- § 8 MRG
- OGH, 01.03.2017, 5 Ob 206/16d
- WOBL-Slg 2017/96
- Miet- und Wohnrecht
- § 1489 ABGB
- LGZ Wien, 38 R 355/15k