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Hilber, Klaus

Beginn des Laufes der AfA bei Herstellungsmaßnahmen nach der Anschaffung eines Gebäudes

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Bei Gebäuden, die der Vermietung dienen, ist nicht erst mit der Vermietung, sondern schon ab der in der Vermietungsabsicht erfolgten Bereitstellung des Gebäudes die Geltendmachung der AfA zulässig, weil bei Gebäuden die rein altersbedingte Abnutzung in den Vordergrund tritt.

  • Hilber, Klaus
  • BFG, 04.04.2024, RV/6100210/2023
  • AFS 2024, 181
  • § 16 Abs 1 EStG
  • § 167 Abs 2 BAO
  • Steuerrecht
  • § 16 Abs 1 Z 8 EStG
  • § 7 Abs 1 EStG

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