


Beginn und Ende eines Ermittlungsverfahrens und (fehlendes) Recht auf Akteneinsicht bei einem Vorgehen nach § 35c StAG
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- JBLBand 147
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 6191 Wörter, Seiten 127-133
30,00 €
inkl MwSt




-
Das Strafverfahren beginnt, sobald Kriminalpolizei (und nicht etwa die Sicherheitspolizei) oder StA zur Aufklärung eines Anfangsverdachts nach den Bestimmungen des zweiten Teils der StPO (gegen eine bekannte oder unbekannte Person) ermitteln.
Die im Zuge einer Brandursachenermittlung durchgeführten Erkundigungen des Bezirksbrandermittlers fallen – unter Zugrundelegung der Feststellung, dass diese im Rahmen der Feuerpolizei zur Gefahrenabwehr erfolgten – nicht darunter.
-
- Egarter, Bianca Maria
-
- § 197a StPO
- § 197b StPO
- § 197c StPO
- § 151 Z 1 StPO
- OGH, 16.05.2024, 12 Os 6/24k ua
- OLG Graz, 24.01.2023, 10 Bs 8/23m
- LG Klagenfurt, 22.12.2022, 9 HR 309/22w
- JBL 2025, 127
- § 35c StAG
- § 1 Abs 2 StPO
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 190 StPO
- § 91 Abs 2 StPO
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht
Das Strafverfahren beginnt, sobald Kriminalpolizei (und nicht etwa die Sicherheitspolizei) oder StA zur Aufklärung eines Anfangsverdachts nach den Bestimmungen des zweiten Teils der StPO (gegen eine bekannte oder unbekannte Person) ermitteln.
Die im Zuge einer Brandursachenermittlung durchgeführten Erkundigungen des Bezirksbrandermittlers fallen – unter Zugrundelegung der Feststellung, dass diese im Rahmen der Feuerpolizei zur Gefahrenabwehr erfolgten – nicht darunter.
- Egarter, Bianca Maria
- § 197a StPO
- § 197b StPO
- § 197c StPO
- § 151 Z 1 StPO
- OGH, 16.05.2024, 12 Os 6/24k ua
- OLG Graz, 24.01.2023, 10 Bs 8/23m
- LG Klagenfurt, 22.12.2022, 9 HR 309/22w
- JBL 2025, 127
- § 35c StAG
- § 1 Abs 2 StPO
- Öffentliches Recht
- Straf- und Strafprozessrecht
- Europa- und Völkerrecht
- Allgemeines Privatrecht
- § 190 StPO
- § 91 Abs 2 StPO
- Zivilverfahrensrecht
- Arbeitsrecht