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Begriff „bestehende Gebäudehöhe“

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Als „bestehende Gebäudehöhe“ im Sinne des Art V Abs 6 wr BauO ist angesichts des Verweises auf § 81 Abs 4 wr BauO der bestehende „obere Anschluss der Gebäudefront“ anzusehen.

  • Art V Abs 6 wr BauO
  • VwGH, 04.12.2020, Ra 2019/05/0294
  • BBL-Slg 2021/75
  • Begriff „bestehende Gebäudehöhe“
  • Baurecht
  • § 81 Abs 4 wr BauO

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