


Begriff „bestehende Gebäudehöhe“
eJournal-Artikel
- Sprache:
- Deutsch
- Jahrgang:
- BBLBand 24
- Inhalt:
- Rechtsprechung
- Umfang:
- 33 Wörter, Seiten 70-70
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Als „bestehende Gebäudehöhe“ im Sinne des Art V Abs 6 wr BauO ist angesichts des Verweises auf § 81 Abs 4 wr BauO der bestehende „obere Anschluss der Gebäudefront“ anzusehen.
-
- Art V Abs 6 wr BauO
- VwGH, 04.12.2020, Ra 2019/05/0294
- BBL-Slg 2021/75
- Begriff „bestehende Gebäudehöhe“
- Baurecht
- § 81 Abs 4 wr BauO
Als „bestehende Gebäudehöhe“ im Sinne des Art V Abs 6 wr BauO ist angesichts des Verweises auf § 81 Abs 4 wr BauO der bestehende „obere Anschluss der Gebäudefront“ anzusehen.
- Art V Abs 6 wr BauO
- VwGH, 04.12.2020, Ra 2019/05/0294
- BBL-Slg 2021/75
- Begriff „bestehende Gebäudehöhe“
- Baurecht
- § 81 Abs 4 wr BauO