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Duscht ein Arbeitnehmer (Krankenpflegerin) nach Ende des Dienstes am Arbeitsort ohne dass es vom Arbeitgeber angeordnet wurde oder aus hygienischen Gründen erforderlich ist, ist diese Zeit nicht als Arbeitszeit abzugelten.

  • § 1152 ABGB
  • § 2 Abs 1 AZG
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • OGH, 30.03.2022, 8 ObA 14/22z
  • WBl-Slg 2022/135
  • OLG Innsbruck, 26.01.2022, 13 Ra 37/21w-23

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